Norm
ABGB §142Rechtssatz
Das Ehescheidungsgericht kann nicht auch dem Kinde der Ehegatten einen abgesonderten Wohnort und Unterhalt bewilligen, wenn die Frage, ob das Kind bei der Mutter oder beim Vater zu bleiben hat, nicht schon durch das Pflegschaftsgericht entschieden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0005285Dokumentnummer
JJR_19330627_OGH0002_0030OB00572_3300000_001