RS OGH 1933/6/30 4Ob315/33, 3Ob99/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1933
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Norm

ABGB §1063
EO §65 B
EO §331 F

Rechtssatz

Exekution auf die Rechte des Verpflichteten, die er hinsichtlich einer auf Raten gekauften Sache hat, an der sich der Verkäufer das Eigentumsrecht vorbehalten hat. Kein Rekursrecht des Verkäufers als Drittschuldner gegen die Exekutionsbewilligung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0002266

Dokumentnummer

JJR_19330630_OGH0002_0040OB00315_3300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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