Norm
ABGB §1063Rechtssatz
Exekution auf die Rechte des Verpflichteten, die er hinsichtlich einer auf Raten gekauften Sache hat, an der sich der Verkäufer das Eigentumsrecht vorbehalten hat. Kein Rekursrecht des Verkäufers als Drittschuldner gegen die Exekutionsbewilligung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0002266Dokumentnummer
JJR_19330630_OGH0002_0040OB00315_3300000_001