RS OGH 1933/9/19 1Ob1130/33

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1933
beobachten
merken

Norm

VersVG §175

Rechtssatz

Hat der Versicherungsnehmer es unterlassen, die Zahlung der Versicherungsprämie fristgerecht zu leisten und den Gläubiger, dem er die Polizze für eine Darlehensforderung als Pfand übergeben hatte, hievon zu verständigen, und ist mit Ablauf der Nachfrist die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung mit verminderter Versicherungssumme eingetreten, so darf der Versicherungsnehmer seine Zustimmung zu der vom Gläubiger im Einvernehmen mit dem Versicherer bewirkten Wiederherstellung des Versicherungsvertrages in der alten Form bei sonstiger Einrede der Arglist nicht verweigern.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 1130/33
    Entscheidungstext OGH 19.09.1933 1 Ob 1130/33
    Veröff: SZ 15/183

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0080890

Dokumentnummer

JJR_19330919_OGH0002_0010OB01130_3300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten