Norm
ABGB §612Rechtssatz
Eine im Testament begründete Stiftung kann nicht als Zeitgenossin des Erblassers i.S. des § 612 ABGB. angesehen werden. Die Beschränkung des § 612 ABGB für unbewegliches Vermögen gilt auch, wenn an dessen Stelle ein Kapital tritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0012546Dokumentnummer
JJR_19331012_OGH0002_0010OB00849_3300000_002