Norm
ABGB §1249Rechtssatz
Das in einem Erbvertrage mit wechselseitigem Testament dem überlebenden Ehegatten eingeräumte Recht, den gesamten Nachlaß in natura zu übernehmen, kann ihm nicht durch einseitigen Widerruf entzogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0022322Dokumentnummer
JJR_19331019_OGH0002_0020OB00667_3300000_001