RS OGH 1933/11/22 3Ob960/33

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Veröffentlicht am 22.11.1933
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Norm

EO §156 Abs2 I
EO §156 Abs2 IIE
EO §156 Abs2 V

Rechtssatz

Die von Ersteher eines Hauses gegen die verpflichtete Partei geführte Exekution wegen Räumung und Übergabe kann gegen Familienangehörige des Verpflichteten nicht vollzogen werden, wenn sie in dem Hause eine eigene Wohnung inne haben, auch wenn sie ihnen unentgeltlich überlassen worden ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 960/33
    Entscheidungstext OGH 22.11.1933 3 Ob 960/33
    SZ 15/236

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0002810

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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