Norm
EO §156 Abs2 IRechtssatz
Die von Ersteher eines Hauses gegen die verpflichtete Partei geführte Exekution wegen Räumung und Übergabe kann gegen Familienangehörige des Verpflichteten nicht vollzogen werden, wenn sie in dem Hause eine eigene Wohnung inne haben, auch wenn sie ihnen unentgeltlich überlassen worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0002810Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012