Norm
ABGB §1102Rechtssatz
Bei der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft wird durch eine für mehr als einen Zinstermin geleistete Vorauszahlung der Mieter nur im Falle der bücherlichen Anmerkung der Vorauszahlung bei dem eingetragenen Bestandrecht befreit. Der Zwangsverwalter ist berechtigt, die Unwirksamkeit der Vorauszahlung geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0002665Dokumentnummer
JJR_19331206_OGH0002_0020OB01113_3300000_001