RS OGH 1933/12/6 2Ob1113/33, 3Ob261/05m

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Veröffentlicht am 06.12.1933
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Norm

ABGB §1102
EO §111

Rechtssatz

Bei der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft wird durch eine für mehr als einen Zinstermin geleistete Vorauszahlung der Mieter nur im Falle der bücherlichen Anmerkung der Vorauszahlung bei dem eingetragenen Bestandrecht befreit. Der Zwangsverwalter ist berechtigt, die Unwirksamkeit der Vorauszahlung geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0002665

Dokumentnummer

JJR_19331206_OGH0002_0020OB01113_3300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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