Norm
StGB §84 ARechtssatz
Eine Verletzung ist schwer, wenn durch sie dem Verletzten ein erheblicher körperlicher Nachteil, sei es wegen der Wichtigkeit des verletzten Organs, sei es wegen der Schwere des gesundheitlichen Schadens, zugefügt wird. Bei der Prüfung der Erheblichkeit des körperlichen Nachteils mehrerer Verletzungen ist nicht nur jede für sich, sondern auch die Gesamtheit aller zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0092440Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2020