Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Auch die Vertretung einer irrigen Rechtsansicht kann unter Umständen eine Berufspflichtenverletzung begründen, wenn es sich um eine Rechtsfrage handelt, deren Lösung überhaupt nicht zweifelhaft sein kann. Eine Berufspflichtenverletzung kann auch darin gelegen sein, dass der Anwalt zum Schutze seines Klienten ein Verteidigungsmittel wählt, das den Gesetzen widerspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0055381Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.02.2021