RS OGH 1934/3/27 3Ob260/34

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1934
beobachten
merken

Norm

AußStrG §97 A2

Rechtssatz

Ist glaubhaft gemacht, daß der Erblasser die Versicherungspolizze seiner Gattin geschenkt und übergeben hat, so sind sie nicht in das Inventar aufzunehmen. Trotz Bestehens der Wohnungsgemeinschaft kann doch ausschließliche Gewahrsame der Ehegattin bestehen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 260/34
    Entscheidungstext OGH 27.03.1934 3 Ob 260/34
    SZ 16/68

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0007839

Dokumentnummer

JJR_19340327_OGH0002_0030OB00260_3400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten