Norm
VersVG §74Rechtssatz
Wurde eine mit Eigentumsvorbehalt verkaufte und übergebene Sache vom Käufer ohne Bezeichnung der Person des Versicherten gegen Brandschaden versichert und dann durch Brand vernichtet, so kann der Verkäufer aus der Konkursmasse des Käufers die von der Versicherungsgesellschaft bezahlte Brandschadenentschädigungssumme aussondern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0080832Dokumentnummer
JJR_19340424_OGH0002_0010OB00130_3400000_001