Norm
ABGB §141 IHRechtssatz
Die vom natürlichen Vater gegenüber dem ehelichen Vater, der es unterließ, die Ehelichkeit der Geburt eines Kindes seiner Ehegattin zu bestreiten, vertragsmäßig übernommene Verpflichtung, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, ist keine Schenkung und nicht sittenwidrig; das von dem ehelichen Vater zum Unterhalt des Kindes Geleistete kann gegen den natürlichen Vater angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0047682Dokumentnummer
JJR_19340523_OGH0002_0020OB00389_3400000_001