Norm
GmbHG §93 Abs3Rechtssatz
Der Anspruch auf Vorweisung und Zulassung der Benützung der Bücher einer aufgelösten GmbH besteht nach Beendigung der Liquidation und Löschung im Handelsregister nicht gegenüber dem letzten Liquidator, sondern nur gegenüber dem nach § 93 Abs 3 GmbHG bestellten Verwahrer, dem die Bücher tatsächlich übergeben worden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0060123Dokumentnummer
JJR_19340524_OGH0002_0020OB00270_3400000_001