RS OGH 1934/5/24 2Ob270/34

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Veröffentlicht am 24.05.1934
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Norm

GmbHG §93 Abs3

Rechtssatz

Der Anspruch auf Vorweisung und Zulassung der Benützung der Bücher einer aufgelösten GmbH besteht nach Beendigung der Liquidation und Löschung im Handelsregister nicht gegenüber dem letzten Liquidator, sondern nur gegenüber dem nach § 93 Abs 3 GmbHG bestellten Verwahrer, dem die Bücher tatsächlich übergeben worden sind.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 270/34
    Entscheidungstext OGH 24.05.1934 2 Ob 270/34
    Veröff: SZ 16/113

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0060123

Dokumentnummer

JJR_19340524_OGH0002_0020OB00270_3400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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