Norm
ABGB §453Rechtssatz
Eine Hypothekarforderung kann mit Wirksamkeit gegen Dritte nur durch bücherliche Übertragung abgetreten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0015164Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.07.2015