Norm
ABGB §1392 GRechtssatz
Hat der Zessionar nach Einklagung der zedierten Forderung dies dem Zedenten zurückzediert und daraufhin seine Klage mit Anspruchsverzicht zurückgenommen, so steht dieser Zurücknahme der Klage die Bestimmung des § 234 ZPO nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0032551Dokumentnummer
JJR_19340830_OGH0002_0010OB00603_3400000_001