Norm
ABGB §1072Rechtssatz
Das Anbot der Einlösung an den Vorkaufsberechtigten ist nur dann wirksam, wenn ein bindender Antrag eines Dritten vorliegt; diese Voraussetzung hat der Anbotsverpflichtete zu erweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0020275Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.08.2019