Norm
VersVG §102Rechtssatz
Die Erklärung des Versicherungsnehmers, den Wiederaufbau des gegen Brandschaden versicherten und abgebrannten Gebäudes nicht durchführen zu wollen, sondern den Ersatz des Verkehrswertes des Gebäudes zu verlangen, kann nicht als ein den Versicherer befreiendes Verhalten des Versicherungsnehmers im Sinne des § 82/1 VersVG (alt) angesehen werde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0080981Dokumentnummer
JJR_19340926_OGH0002_0010OB00665_3400000_001