Norm
ABGB §843 BRechtssatz
Ein Urteil, das dem Kläger das Recht zuspricht, die Aufhebung des Miteigentums an einer Liegenschaft durch gerichtliche Feilbietung zu verlangen, kann auch vom Beklagten gegen den Kläger in Vollzug gesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0004553Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.07.2018