Norm
ABGB §1404Rechtssatz
Die Vereinbarung, die Erwerbsteuer eines Unternehmens zu tragen, ist eine Erfüllungsübernahme, aus welcher der Anspruch auf Befreiung von der Schuldverbindlichkeit entsteht. Dieser Anspruch ist keine Geldforderung und wird durch eine Exekution auf Geldforderungen des Berechtigten nicht ergriffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0004121Dokumentnummer
JJR_19350215_OGH0002_0030OB00027_3500000_001