RS OGH 1935/2/15 3Ob27/35

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Veröffentlicht am 15.02.1935
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Norm

ABGB §1404
EO §294 K

Rechtssatz

Die Vereinbarung, die Erwerbsteuer eines Unternehmens zu tragen, ist eine Erfüllungsübernahme, aus welcher der Anspruch auf Befreiung von der Schuldverbindlichkeit entsteht. Dieser Anspruch ist keine Geldforderung und wird durch eine Exekution auf Geldforderungen des Berechtigten nicht ergriffen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 27/35
    Entscheidungstext OGH 15.02.1935 3 Ob 27/35
    SZ 17/35

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0004121

Dokumentnummer

JJR_19350215_OGH0002_0030OB00027_3500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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