Norm
VersVG §8Rechtssatz
Eine innerhalb der einmonatigen Frist des § 65 Abs 2 VersVG mit dem Beisatz abgegebene Kündigungserklärung, dass die Kündigung von einem bestimmten noch innerhalb dieser Frist gelegenen Tage wirksam sein solle, ist gültig, wenn der Versicherer nicht rechtzeitig widerspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0080729Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.02.2014