Norm
ABGB §1311 IIbRechtssatz
Auf die Ausschlußklausel eines Haftpflichtversicherungsvertrages, daß für Ansprüche aus Schäden bei einer Fahrt unter Führung eines Lenkers ohne behördlichen Führerschein keine Haftung des Versicherers bestehe, kann sich die Versicherungsgesellschaft nicht berufen, wenn der Nachweis der erforderlichen Fahrtüchtigkeit des Lenkers eines Kraftfahrrades schon vor dem Unfall erbracht wurde, obwohl erst nach diesem der Führerschein dem Lenker zugestellt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0028329Dokumentnummer
JJR_19350314_OGH0002_0010OB00375_3500000_001