RS OGH 1935/5/17 1Ob370/35

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Veröffentlicht am 17.05.1935
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Norm

VersVG §33

Rechtssatz

Nach § 127 VersVG kommt dem Pfandgläubiger die Stellung eines selbständigen Bezugsberechtigten zu. Eine im Sinne des § 20 Abs 2 VersVG vereinbarte Ausschlußfrist beginnt gegen den Pfandgläubiger erst von dem Zeitpunkt an zu laufen, in dem der von ihm gegen die Versicherungsgesellschaft erhobene Anspruch von dieser abgelehnt wurde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 370/35
    Entscheidungstext OGH 17.05.1935 1 Ob 370/35
    Veröff: SZ 17/88

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0080164

Dokumentnummer

JJR_19350517_OGH0002_0010OB00370_3500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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