Norm
GmbHG §16Rechtssatz
Auf die Widerruflichkeit der Bestellung eines Gesellschafters zum Geschäftsführer kann auch nicht in der Form verzichtet werden, daß der Beschluß auf Widerruf nur mit Stimmeneinhelligkeit der Gesellschafter (einschließlich des Geschäftsführers) gefaßt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0059455Dokumentnummer
JJR_19350528_OGH0002_0020OB00434_3500000_001