RS OGH 1935/5/28 3Ob807/34, 3Ob80/02i

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Veröffentlicht am 28.05.1935
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Norm

EO §65 B
EO §170
EO §187

Rechtssatz

Der vom Verpflichteten verschiedene bücherliche Eigentümer, dessen Liegenschaft wegen seiner Namensgleichheit mit dem Verpflichteten irrig mitversteigert wurde, ist durch § 187 EO vom Rekurse gegen die Zuschlagserteilung und die sonstigen im Zwangsversteigerungsverfahren ergangenen Beschlüsse nicht ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 807/34
    Entscheidungstext OGH 28.05.1935 3 Ob 807/34
    SZ 17/92
  • 3 Ob 80/02i
    Entscheidungstext OGH 18.07.2002 3 Ob 80/02i
    nur: Der vom Verpflichteten verschiedene bücherliche Eigentümer, dessen Liegenschaft irrig mitversteigert wurde, ist durch § 187 EO vom Rekurs gegen die Zuschlagserteilung nicht ausgeschlossen. (T1); Beisatz: Hier: Irrtümlich mitversteigerte und zugeschlagene Liegenschaftshälfte. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0002144

Dokumentnummer

JJR_19350528_OGH0002_0030OB00807_3400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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