Norm
EO §22Rechtssatz
Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes über einen Antrag auf Verbindung von Exekutionen ist auf jeden Fall unanfechtbar, mag sie dem Antrage Folge geben oder ihn abweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0000659Dokumentnummer
JJR_19350602_OGH0002_0040OB00210_3500000_001