Norm
AußStrG 2005 §1 A1Rechtssatz
Über Ansprüche der Kinder gegen die Eltern auf Bestellung eines Heiratsgutes oder einer Ausstattung ist unter allen Umständen im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0022224Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.10.2011