Norm
StPO §79 Abs2Rechtssatz
Die ohne Zustimmung des Angeklagten erfolgte Zustellung der Urteilsabschrift an den Kanzleiübernehmer seines verstorbenen Wahlverteidigers vermag den Lauf der Frist zur Ausführung der angemeldeten Rechtsmittel nicht zu begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0097332Dokumentnummer
JJR_19350919_OGH0002_0050OS01145_3500000_001