RS OGH 1935/11/7 3Ob823/35

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1935
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Norm

EO §1 IID
EO §1 IIE
EO §353 Abs1 IA
EO §353 Abs1 IB
EO §353 Abs1 IIA
MG §8
MG §27

Rechtssatz

Vergleiche, die über privatrechtliche, den Mietgegenstand betreffende Ansprüche vor einer Mietkommission geschlossen werden, sind Exekutionstitel. Die in einem solchen Vergleiche vom Vermieter übernommene Verpflichtung, bestimmte durch die Hauptmietzinse gedeckte Herstellungsarbeiten im Hause innerhalb einer gewissen Zeit vornehmen zu lassen, ist nach § 353 EO vollstreckbar, ohne daß es eines Einschreitens der Mietkommission nach § 8 MG bedürfte.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 823/35
    Entscheidungstext OGH 07.11.1935 3 Ob 823/35
    Veröff: SZ 17/161

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0000011

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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