Norm
EO §1 IIDRechtssatz
Vergleiche, die über privatrechtliche, den Mietgegenstand betreffende Ansprüche vor einer Mietkommission geschlossen werden, sind Exekutionstitel. Die in einem solchen Vergleiche vom Vermieter übernommene Verpflichtung, bestimmte durch die Hauptmietzinse gedeckte Herstellungsarbeiten im Hause innerhalb einer gewissen Zeit vornehmen zu lassen, ist nach § 353 EO vollstreckbar, ohne daß es eines Einschreitens der Mietkommission nach § 8 MG bedürfte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0000011Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012