RS OGH 1935/11/27 1Ob902/35

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Veröffentlicht am 27.11.1935
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Norm

EO §216 Z2 IIIb

Rechtssatz

Zwangsversteigerung einer für den Gasthausbetrieb eingerichteten Liegenschaft, auf der von dem Lebensgefährten einer Miteigentümerin zufolge der ihm verliehenen Konzession das Gast- und Schankgewerbe betrieben wird. Die anläßlich dieses Betriebes aufgelaufenen Sozialversicherungsbeiträge genießen kein Vorzugspfandrecht an der Liegenschaft, wenn die Miteigentümerin die Liegenschaft ihrem Lebensgefährten weder verpachtet noch auch mit ihm einen Gesellschaftsvertrag geschlossen hat noch auch im Betriebe des Gastgewerbes selbst tätig war.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 902/35
    Entscheidungstext OGH 27.11.1935 1 Ob 902/35
    SZ 17/165

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0003355

Dokumentnummer

JJR_19351127_OGH0002_0010OB00902_3500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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