Norm
ABGB §37 GRechtssatz
Eine zwischen zwei Ausländern in Österreich getroffene Vereinbarung, wonach ein im New York rückzahlbares Gold - dollardarlehen in der Weise abgestattet werden soll, daß an Stelle der Dollars Schilling zum Umrechnungskurs vom 7.12 für den Dollar zu zahlen sind, wurde in ihrer Gültigkeit durch das in den Vereinigten Staaten von Amerika erlassene Gesetz von 05.06.1933, betreffend das Außerkraftsetzen der Goldklausel (Joint Resolution) nicht berührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0045366Dokumentnummer
JJR_19351205_OGH0002_0010OB00750_3500000_001