Norm
ABGB §835 ERechtssatz
Der Minderheit, deren Begehren um Entfernung eines bestellten, von ihr als untreu erklärten Verwalters von der Mehrheit abgelehnt wird, steht nicht das Recht zu, sich nach § 835 ABGB an den Richter um Abhilfe zu wenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0013729Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.11.2020