Norm
EO §382 IRechtssatz
Als Sicherungsmittel kommen nur solche in Betracht, die der Privatrechtssphäre angehören, nicht aber solche, die mit öffentlich - rechtlichen Vorschriften (so zum Beispiel mit den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze des Briefgeheimnisses und der PO) unvereinbar sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0004929Dokumentnummer
JJR_19360218_OGH0002_0030OB00129_3600000_001