Norm
GmbHG §39Rechtssatz
Durch die Verpfändung eines Geschäftsanteiles einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird an sich noch nicht die Ausübung des Stimmrechtes auf den Pfandgläubiger übertragen. Doch kann dem Pfandgläubiger die Ausübung des Stimmrechtes im Pfandvertrag ausdrücklich eingeräumt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0059851Dokumentnummer
JJR_19360519_OGH0002_0020OB00466_3600000_001