Norm
EO §156 IIIBRechtssatz
Gemäß § 8 MG einem Dritten abgeführte Mietzinsbeiträge sind nicht als Einkünfte der Liegenschaft im Sinne des § 156 EO anzusehen. Der Verpflichtete kann daher die Ausfolgung der bis zum Tage der Erteilung des Zuschlages gemäß § 8 MG abgeführten Mietzinse nicht beanspruchen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0002794Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012