Norm
ABGB §295Rechtssatz
Die Ersitzung des Eigentums an einer Liegenschaft wird dadurch nicht verhindert, dass ein anderer auf diesem Grunde das Jagdrecht ausübt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0009836Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.07.2015