Norm
ABGB §1338 IA1Rechtssatz
Die Gattin eines Arbeiters, der bei einer von einer öffentlich - rechtlichen Gebietskörperschaft durchgeführten Flußregulierung verunglückte, kann ihre Schadenersatzansprüche gegen den mit der Aufsicht über die Regulierungsarbeiten betrauten Bundesbeamten wegen Unterlassung der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nicht im Rechtswege geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0032048Dokumentnummer
JJR_19361006_OGH0002_0020OB00816_3600000_001