Norm
ABGB §364cRechtssatz
Wurde trotz Veräusserungsverbot die Zwangsversteigerung bewilligt, so hindert die Rechtskraft dieses Beschlusses nicht, die Exekution auf Antrag des Verpflichteten nach § 39 Z 2 EO einzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0001346Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012