Norm
ZPO §577 Abs2Rechtssatz
Das zur Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis berufene Schiedsgericht hat auch über Steitigkeiten zwischen dem amtlich bestellten Verwalter, der die Geschäfte des Vorstandes zu besorgen hat, und einem Mitgliede zu erkennen. Hängt der gegen ein Vereinsmitglied geltend gemachte Räumungsanspruch von der Lösung der Vorfrage ab, ob das Mitglied rechtmäßig aus dem klägerischen Verein ausgeschlossen worden ist, so ist die darüber ergangene Entscheidung des Vereinsschiedsgerichtes der gerichtlichen Überprüfung nur dann entzogen, wenn sie satzungsgemäß zustande gekommen ist. Dies trifft nicht zu, wenn durch die Entscheidung des Schiedsgerichtes der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0045345Dokumentnummer
JJR_19361014_OGH0002_0030OB00720_3600000_001