RS OGH 1936/10/20 1Ob931/36

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1936
beobachten
merken

Norm

VersVG §70

Rechtssatz

Der Ersteher einer Liegenschaft ist zur Kündigung des Versicherungsvertrages noch nicht mit der Zuschlagserteilung berechtigt; es muß noch die Besitzübernahme hinzutreten, die die Erfüllung der Versteigerungsbedingungen voraussetzt. Hat vor der Besitzübernahme die bücherliche Eigentumsübertragung stattgefunden, so ist diese entscheidend.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 931/36
    Entscheidungstext OGH 20.10.1936 1 Ob 931/36
    Veröff: SZ 18/172

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0080718

Dokumentnummer

JJR_19361020_OGH0002_0010OB00931_3600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten