Norm
ABGB §1158 IRechtssatz
Der Witwe eines Straßenbahnbediensteten steht kein Anspruch auf eine Witwenpension zu, wenn das Dienstverhältnis ihres Gatten gegen Abfertigung aufgelöst worden war und dieser es unterlassen hat, die Auflösung des Dienstverhältnisses als rechtswidrig anzufechten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0025715Dokumentnummer
JJR_19361203_OGH0002_0030OB01010_3600000_001