RS OGH 1936/12/3 3Ob1010/36

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Veröffentlicht am 03.12.1936
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Norm

ABGB §1158 I
ABGB §1162b

Rechtssatz

Der Witwe eines Straßenbahnbediensteten steht kein Anspruch auf eine Witwenpension zu, wenn das Dienstverhältnis ihres Gatten gegen Abfertigung aufgelöst worden war und dieser es unterlassen hat, die Auflösung des Dienstverhältnisses als rechtswidrig anzufechten.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 1010/36
    Entscheidungstext OGH 03.12.1936 3 Ob 1010/36
    Veröff: SZ 18/204

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0025715

Dokumentnummer

JJR_19361203_OGH0002_0030OB01010_3600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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