Norm
ZPO §595 Z6 idF vor SchiedsRÄG 2006Rechtssatz
Liegt der Entscheidung des Schiedsgerichtes eine unrichtige rechtliche Beurteilung zugrunde, die jedoch nicht gegen zwingende Rechtsvorschriften verstößt, so fehlt die Grundlage, den Schiedsspruch für unwirksam zu erklären. Als zwingende Rechtsvorschriften sind die anzusehen, an die die Parteien ausnahmslos gebunden sind und deren sie sich auch durch entgegengesetzte Vereinbarungen nicht entziehen können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0045121Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022