Norm
AußStrG §9 J1Rechtssatz
Auch eine Kuranstalt kann zur Protokollierung ihrer Firma verpflichtet sein. Wenn das Rekursgericht dem Rekurse eines Kaufmannes gegen die Aufforderung des Handelsgerichtes zur Protokollierung der Firma Folge gibt und den Auftrag widerruft, ist die Finanzprokuratur zum Revisionsrekurse berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0006881Dokumentnummer
JJR_19370127_OGH0002_0010OB00049_3700000_001