Norm
ABGB §870 DIVRechtssatz
Der Kläger, der vom Beklagten durch ungerechte Furcht zur Rücknahme seiner auf einen behaupteten Vertrag gestützten Klage unter Verzicht auf den Anspruch veranlaßt wurde, kann das gleiche Begehren neuerlich aus dem Titel des Schadenersatzes stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0016080Dokumentnummer
JJR_19370223_OGH0002_0010OB01188_3600000_001