RS OGH 1937/3/3 4Os120/37, 9Os13/79 (9Os14/79), 13Os56/88, 12Os9/89

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Veröffentlicht am 03.03.1937
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Norm

StPO §263 A

Rechtssatz

Unter Beschuldigung im Sinne des § 263 StPO ist das Auftauchen einer Tatsache zu verstehen, aus der sich wider den Angeklagten der Verdacht einer in die Anklage nicht einbezogenen und nicht verfolgbaren strafbaren Handlung ergibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0098742

Dokumentnummer

JJR_19370303_OGH0002_0040OS00120_3700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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