Norm
ZPO §539Rechtssatz
Ist ein Strafverfahren wegen falscher Zeugenaussage anhängig, dann darf erst nach Abschluß des Strafverfahrens die Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung über die auf die falsche Aussage gestützte Wiederaufnahmsklage angeordnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0044624Dokumentnummer
JJR_19370303_OGH0002_0030OB01051_3600000_001