Norm
GmbHG §39 Abs4Rechtssatz
Ein Beschluss der Generalversammlung ist im Sinne des § 41 Abs 1 Z 1 GmbHG als nicht nach dem Gesetze zustande gekommen anzusehen, wenn bei der Abstimmung einer Person mitwirkte, die gemäß § 39 Abs 3 des angeführten Gesetzes kein Stimmrecht hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0059906Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.10.2019