RS OGH 1937/4/2 2Ob282/37, 2Ob349/32, 1Ob573/85, 6Ob139/06v, 6Ob90/19g, 6Ob104/19s

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Veröffentlicht am 02.04.1937
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Norm

GmbHG §39 Abs4
GmbHG §41 Abs1 Z1

Rechtssatz

Ein Beschluss der Generalversammlung ist im Sinne des § 41 Abs 1 Z 1 GmbHG als nicht nach dem Gesetze zustande gekommen anzusehen, wenn bei der Abstimmung einer Person mitwirkte, die gemäß § 39 Abs 3 des angeführten Gesetzes kein Stimmrecht hatte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0059906

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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