Norm
EO §216 Z4 IIIdRechtssatz
Bei einer Kredit - oder Kautionshypothek darf der Höchstbetrag durch Nebengebühren nicht überschritten werden; die besondere Eintragung eines Pfandrechtes für Zinsen einer solchen Hypothek ist unzulässig. Falls sie dennoch erfolgt ist, kommt ihr für die Meistbotsverteilung keine rechtliche Wirkung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0003420Dokumentnummer
JJR_19370414_OGH0002_0030OB00244_7300000_001