Norm
PatG 1970 §158Rechtssatz
Rechtskräftige Entscheidungen des Patentamtes über eine Vorfrage sind dem strafgerichtlichen Urteil auch dann zugrunde zu legen, wenn sie dem Strafgerichte vorliegen, ohne daß von ihm eine Unterbrechungsbeschluß gefaßt worden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0071415Dokumentnummer
JJR_19370423_OGH0002_0040OS00186_3700000_001