Norm
AO §53 Abs4Rechtssatz
Die im Ausgleiche vereinbarte eingeschriebene Mahnung wird durch die erst im Exekutionsantrage enthaltene Mahnung nicht ersetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0051523Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008