Norm
KO §112Rechtssatz
Hat der Gemeinschuldner im Prüfungsverfahren die Forderung des Gläubigers nicht bestritten und wurde die Bestreitung des Masseverwalters durch das Urteil im Liquidierungsprozeß außer Wirksamkeit gesetzt, so ist damit für den Gläubiger ein Exekutionstitel geschaffen, der nicht nur gegen die Konkursmasse, sondern darüber hinaus auch gegen den Gemeinschuldner wirksam ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0065962Dokumentnummer
JJR_19370525_OGH0002_0030OB00449_3700000_001